Schwanger im Job: Zwischen Freude und Stress

Michèle Czarnecki
8.5.2025

Eine Schwangerschaft sollte ein Grund zur Freude sein. Doch für viele Frauen, die in einem Angestelltenverhältnis stehen, mischt sich in die Freude schnell Unsicherheit. Wie reagiert mein Team? Bleibt mein Vertrag sicher? Ist meine Karriere nun in Gefahr? Gerade in einer Zeit, in der wir über Chancengleichheit sprechen, zeigt sich: Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist noch immer ein Stresstest – für Frauen und für Arbeitgeber.

Schwangerschaft im Arbeitsleben – zwischen Freude und Unsicherheit

Werdende Mütter berichten oft von gemischten Gefühlen. Freude über das Kind steht Sorgen gegenüber: Wird mein Vertrag verlängert? Werde ich nach der Rückkehr in meine Position integriert? Und warum spüre ich plötzlich, dass ich mich für meine Familienplanung rechtfertigen muss? Noch immer sind gesellschaftliche Erwartungen und die Realität im Arbeitsleben oft nicht im Einklang.

Deine Rechte im Job – Mutterschutz, Kündigungsschutz & Rückkehrrecht

Das Mutterschutzgesetz schützt werdende und stillende Mütter: 6 Wochen vor der Geburt dürfen sie auf eigenen Wunsch der Arbeit fernbleiben, 8 Wochen danach gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot (12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten). In dieser Zeit erhalten sie Mutterschaftsgeld – finanziell abgesichert. Während der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Geburt besteht zudem ein strenger Kündigungsschutz. Nach der Elternzeit haben Mütter (und Väter) Anspruch auf Rückkehr an ihren Arbeitsplatz oder einen gleichwertigen.

Wie Arbeitgeber und Teams richtig reagieren können

Eine Schwangerschaft im Team ist kein Störfaktor – sie ist Teil des Lebens. Führungskräfte sind gefragt: Wertschätzung zeigen, offen kommunizieren, Planung transparent gestalten. Unternehmen können mit klaren Regeln (z. B. keine Meetings vor 10 Uhr) und einer Comeback-Kultur zeigen: Vereinbarkeit ist kein „Nice-to-have“.  Teams profitieren, wenn Offenheit und Unterstützung die Basis bilden.

Warum Vereinbarkeit Chefsache ist – und was sich ändern muss

Unternehmen tragen Verantwortung. Eine familienfreundliche Kultur zahlt direkt auf Motivation und Loyalität ein. Dazu gehört, nicht nur flexible Arbeitszeitmodelle anzubieten, sondern auch Vorurteile aktiv abzubauen. Schwangerschaft darf nicht als Karriererisiko wahrgenommen werden – sondern als das, was sie ist: eine normale Phase im Leben einer Mitarbeiterin.

Mehr Informationen und Austausch zu dem Thema findest Du auf Michèle Czarneckis LinkedIn.

FAQs – Häufig gestellte Fragen

Darf mir in der Schwangerschaft gekündigt werden?

Nein. Während der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen darf gekündigt werden – etwa, wenn der Betrieb geschlossen wird und die zuständige Behörde der Kündigung ausdrücklich zustimmt. Ohne diese Zustimmung ist eine Kündigung unwirksam. Das Mutterschutzgesetz schützt so die finanzielle und berufliche Sicherheit werdender Mütter.

Muss ich die Schwangerschaft sofort mitteilen?

Nein, gesetzlich gibt es keine Pflicht zur sofortigen Mitteilung. Allerdings empfiehlt es sich aus Gründen des Arbeitsschutzes, den Arbeitgeber zeitnah zu informieren – spätestens dann, wenn bestimmte Tätigkeiten (z. B. Nachtarbeit, körperlich schwere Arbeit) nicht mehr ausgeübt werden dürfen. Nur wenn der Arbeitgeber Bescheid weiß, können Schutzrechte wie das Beschäftigungsverbot oder besondere Pausen gewährt werden.

Wie viel Einfluss hat die Schwangerschaft auf meine Vertragsverlängerung?

Eine Schwangerschaft darf kein Grund sein, einen befristeten Vertrag nicht zu verlängern. Das wäre eine unzulässige Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In der Praxis kommt es dennoch vor, dass Verträge auslaufen und nicht erneuert werden – hier lohnt sich eine Beratung durch den Betriebsrat oder eine Rechtsberatung, um die Gründe prüfen zu lassen.

Wie kann ich mich gegen Diskriminierung wehren?

Falls Sie das Gefühl haben, aufgrund Ihrer Schwangerschaft benachteiligt zu werden, können Sie sich an den Betriebsrat oder die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Auch eine offizielle Beschwerde nach dem AGG ist möglich. Wichtig ist, dass Diskriminierung zeitnah dokumentiert wird: Notieren Sie Vorfälle, Gespräche und Mails. Bei schwerwiegenden Fällen hilft eine rechtliche Beratung, um Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

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