Kinderkrankentage & Kinderkrankengeld: Ansprüche, Regeln & Tipps

Michèle Czarnecki
2.6.2025

Dein Kind liegt krank im Bett – und plötzlich steht der Job hintenan. Genau in solchen Momenten zeigt sich, wie gut Vereinbarkeit im Alltag wirklich funktioniert. Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld sind dabei mehr als nur rechtliche Ansprüche: Sie können ein echter Stresstest für Arbeitgeberkultur, Teamzusammenhalt und Deine persönliche Resilienz sein. Hier bekommst Du nicht nur Fakten, sondern auch klare Impulse, wie Du Kinderkrankentage sinnvoll nutzen kannst.

Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld: Alle aktuellen Regeln im Detail

Eltern, die gesetzlich versichert sind, haben pro Kind und Jahr Anspruch auf 15 Kinderkrankentage. Alleinerziehende erhalten 30 Tage. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch auf maximal 35 Tage (Elternpaare) bzw. 70 Tage (Alleinerziehende). Muss Dein Kind stationär ins Krankenhaus und ist Deine Begleitung medizinisch notwendig, gilt der Anspruch ohne zeitliche Begrenzung.

Die Voraussetzungen sind eindeutig formuliert:

  • Du bist berufstätig und gesetzlich krankenversichert.
  • Dein Kind ist ebenfalls gesetzlich versichert.
  • Dein Kind ist unter 12 Jahre alt (oder älter, wenn es eine Behinderung hat und auf Hilfe angewiesen ist).
  • Keine andere Person im Haushalt kann die Betreuung übernehmen.

Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 % Deines Nettoverdienstes, mit Sonderzahlungen bis zu 100 %. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 128,63 € pro Tag (2025). Für Selbstständige gelten 70 % des letzten beitragspflichtigen Einkommens. Während Du Kinderkrankengeld beziehst, bist Du beitragsfrei in der Krankenversicherung.

Sonderregelungen und wichtige Details

Auch wenn Du im Homeoffice arbeitest, darfst Du Kinderkrankengeld beantragen, wenn Dein Kind Deine Betreuung braucht und Du deshalb nicht arbeiten kannst. Kinderkrankentage können flexibel genommen werden – tageweise, halbe Tage oder in Kombination mit dem anderen Elternteil. Bei Zustimmung des Arbeitgebers können ungenutzte Tage des Partners übertragen werden. Minijobber haben keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld, aber auf unbezahlte Freistellung. Für Beamte gelten Sonderregelungen: z. B. Sonderurlaub bis zu 13 Tagen pro Kind (26 bei Alleinerziehenden).

Eltern in Kurzarbeit können Kinderkrankengeld beantragen, jedoch nicht gleichzeitig Kurzarbeitergeld beziehen. Eltern, die Elterngeld und Teilzeit kombinieren, müssen keine Kürzung des Elterngeldes befürchten, wenn sie Kinderkrankengeld beantragen.

So beantragst Du Kinderkrankengeld richtig

Wenn Dein Kind krank ist, gehst Du wie folgt vor: Besorge Dir eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Betreuung. Informiere Deinen Arbeitgeber direkt am selben Tag. Reiche die Bescheinigung und den Antrag auf Kinderkrankengeld bei Deiner Krankenkasse ein – digital oder per Post. So stellst du sicher, dass der Anspruch schnell geprüft wird.

Übrigens: Häufig findest Du den Antrag direkt auf der Rückseite der ärztlichen Bescheinigung – achte darauf, ihn vollständig auszufüllen, um Verzögerungen zu vermeiden

FAQs – Häufig gestellte Fragen

Gilt der Anspruch auch im Homeoffice?

Ja, der Anspruch besteht auch, wenn Du im Homeoffice arbeitest. Entscheidend ist, dass du Dein Kind betreuen musst und deshalb nicht arbeiten kannst. So schützt die Regelung Eltern vor Doppelbelastung.

Können Kinderkrankentage flexibel genommen werden?

Ja, Tage können einzeln, anteilig oder halbtags genommen werden. Das ist hilfreich, wenn Du dich mit dem anderen Elternteil abwechselst. Die Krankenkasse zahlt entsprechend des tatsächlichen Verdienstausfalls.

Müssen Überstunden zuerst abgebaut werden?

Nein, das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht unabhängig von Überstunden oder Zeitguthaben. Arbeitgeber dürfen das nicht zur Bedingung machen.

Was passiert, wenn die Tage aufgebraucht sind?

Du kannst mit Zustimmung Deines Arbeitgebers Tage des anderen Elternteils übernehmen. Falls das nicht möglich ist, kannst Du unbezahlten Urlaub nehmen oder regulären Urlaub beantragen. Sprich rechtzeitig mit Deinem Arbeitgeber.

Gibt es Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme?

Ja. Wenn Dein Kind stationär behandelt wird und Deine Begleitung medizinisch notwendig ist, hast Du Anspruch auf Kinderkrankengeld für die gesamte Dauer. Das gilt für Kinder unter 12 Jahren oder ältere Kinder mit Behinderung.

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